Rechtsprechung
BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 538/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Reisekostenerstattung - Stationierungsstreitkräfte - Zivile Arbeitsgruppen - Dienstreise - Ablösung
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 15.02.1982 - 2 Ca 498/81
- BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 538/83
Papierfundstellen
- BB 1985, 2114
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 538/83
Mit Recht hat das Landesarbeitsgericht aus dem Tarifwortlaut, dem Sinn und Zweck der Tarifnormen und ihrem bei der Tarifauslegung gleichermaßen berücksichtigungspflichtigen Gesamtzusammenhang (vgl. das Urteil des Senats vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen) hergeleitet, daß vorliegend nicht nach Nr. 2 Buchstabe c Abschnitt 4 d zu verfahren ist, sondern die Ausnahmeregelung der Nr. 2 Buchstabe g eingreift.Damit erweist sich die Tarifauslegung des Landesarbeitsgerichts zugleich als vernünftig, gerecht, zweckorientiert und praktisch brauchbar, so daß ihr selbst beim Bestehen mehrerer Auslegungsmöglichkeiten auch deswegen der Vorzug gegeben werden müßte (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - , zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 15.09.1971 - 4 AZR 93/71
Überschicht - Schichtlohn - Mehrarbeit
Auszug aus BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 538/83
Eine ihrem Vortrag entsprechende TarifÜbung wäre im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Kläger schon deswegen rechtsunerheblich, weil sie einer Tarifauslegung nach Tarifwortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang widersprechen würde (vgl. die Urteile des Senats BAG 23, 4, 429 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau BAG 24-, 279i 286 « AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau sowie vom 11. Dezember 1974- AZR 108/74- - AP Nr. 124- zu § 1 TVG Auslegung).
- BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84
Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale
Soweit der Kläger eine entsprechende praktische Tarifübung behauptet, kann es darauf schon deswegen nicht ankommen, weil eine derartige Tarifübung einer Tarifauslegung nach Tarifwortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang und zudem einem der Grundprinzipien der Vergütungsordnung zum BAT (vgl. Nr. 1 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen) widersprechen würde (vgl. BAGE 23, 424, 429 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).Unabhängig davon kann eine tarifliche Übung auch nur dann rechtserheblich sein, wenn sie in Kenntnis und mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktiziert wird (vgl. BAGE 40, 67, 72 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 23/84 Soweit die Klägerin eine entsprechende praktische Tarifübung behauptet, kann es darauf schon deswegen nicht ankommen, weil eine der artige Tarifübung einer Tarifauslegung nach Tarifwortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang und zudem einem der Grundprinzipien der Vergütungsordnung zum BAT (vgl. Nr. 1 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen) widersprechen würde (vgl. BAG 23, 424, 429 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
§ 1 TVG Tarifliche Übung sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 25/84 Soweit die Klägerin eine entsprechende praktische Tarifübung behauptet, kann es darauf schon deswegen nicht ankommen, weil eine der artige Tarifübung einer Tarifauslegung nach Tarifwortlaut und tariflichem GesamtZusammenhang und zudem einem der Grundprinzipien der Vergütungsordnung zum BAT (vgl. Nr. 1 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen) widersprechen würde (vgl. BAG 23, 424, 429 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
§ 1 TVG Tarifliche Übung sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 22/84 Soweit die Klägerin eine entsprechende praktische Tarifübung behauptet, kann es darauf schon deswegen nicht an kommen, weil eine derartige Tarifübung einer Tarifauslegung nach Tarifwortlaut unü<>tariflichem Gesamtzusammenhang und zudem einem der Grundprinzipien der Vergütungsordnung zum BAT (vgl. Nr. 1 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen) widersprechen würde (vgl. BAG 23, 424, 429 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 28/84 Soweit die Klägerin eine entsprechende praktische Tarifübung behauptet, kann es darauf schon deswegen nicht ankommen, weil eine der artige Tarifübung einer Tarifauslegung nach Tarifwortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang und zudem einem der Grundprinzipien der Vergütungsordnung zum BAT (vgl. Nr. 1 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen) widersprechen würde (vgl. BAG 23, 424, 429 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen) .
§ 1 TVG Tarifliche Übung sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 24/84 Soweit die Klägerin eine entsprechende praktische Tarifübung behauptet, kann es darauf schon deswegen nicht ankommen, weil eine der artige Tarifübung einer Tarifauslegung nach Tarifwortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang und zudem einem der Grundprinzipien der Vergütungsordnung zum BAT (vgl. Nr. 1 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen) widersprechen würde (vgl. BAG 23, 424, 429 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen) .
§ 1 TVG Tarifliche Übung sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 26/84 Soweit die Klägerin eine entsprechende praktische Tarifübung behauptet, kann es darauf schon deswegen nicht ankommen, weil eine der artige Tarifübung einer Tarifauslegung nach Tarifwortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang und zudem einem der Grundprinzipien der Vergütungsordnung zum BAT (vgl. Nr. 1 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen) widersprechen würde (vgl. BAG 23, 424, 429 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
§ 1 TVG Tarifliche Übung sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 27/84 Soweit die Klägerin eine entsprechende praktische Tarifübung behauptet, kann es darauf schon deswegen nicht an kommen, weil eine derartige Tarifübung einer Tarifauslegung nach Tarifwortlaut undotariflichem Gesamtzusammenhang und zudem einem der Grundprinzipien der Vergütungsordnung zum BAT (vgl. Nr. 1 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen) widersprechen würde (vgl. BAG 23, 424, 429 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 514/88
Tarifbegriff - Volle Verpflegung
Nur wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber kostenlos volle Verpflegung gewährt wird, sind beträchtlich niedrigere Aufwendungen notwendig als in den Fällen, in denen das nicht oder nicht in gleichem Umfang geschieht (so BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 - AP Nr. 2 zu § 35 TVAL II), und der niedrigere Betrag der Ablösung ist für besondere Erschwernisse und Aufwendungen gerechtfertigt.